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PPWR 2026: Was die neue EU-Verpackungsverordnung für die Bauchemie bedeutet

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR (EU) 2025/40. Was Rezyklatquoten, Design for Recycling und Mehrwegziele für Kartuschen, Eimer, Kanister und IBC bedeuten – und welche Punkte Hersteller jetzt angehen sollten.

PPWRVerpackungsverordnung (EU) 2025/40Rezyklat (PCR)Design for RecyclingBauchemie
Typische Verpackungen der Bauchemie auf einer Baustelle: Kartuschen, Kanister, Sack und Eimer (KI-generiertes Symbolbild)

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40 grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Hersteller von Dichtstoffen, Klebstoffen, Beschichtungen, Mörteln und anderen bauchemischen Produkten ist sie weit mehr als ein neues Entsorgungsgesetz: Verpackung wird künftig stärker zum Bestandteil der Produkt-Compliance.

Von der Kartusche bis zum IBC

In der Bauchemie betrifft die PPWR praktisch die gesamte Verpackungskette: Kunststoffkartuschen, Schlauchbeutel, Eimer, Kanister, Fässer, Säcke, IBC, Paletten und Transportverpackungen.

Im Mittelpunkt stehen drei Themen: weniger Verpackungsmaterial, bessere Recyclingfähigkeit und mehr Kreislaufwirtschaft. Für Kunststoffverpackungen kommen zudem verbindliche Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat.

Für „sonstige Kunststoffverpackungen" sieht die PPWR grundsätzlich 35 % Rezyklatanteil ab 2030 und 65 % ab 2040 vor. Ausnahmen und die endgültige Berechnungsmethodik müssen jedoch für das konkrete Verpackungsformat geprüft werden.

Design-for-Recycling wird Entwicklungsaufgabe

Besonders relevant für die Bauchemie: Eine Verpackung besteht selten nur aus einem Material. Kartusche, Kolben, Düse, Etikett, Druckfarbe, Verschluss oder Barrierefolie können die Recyclingfähigkeit beeinflussen.

Die PPWR führt deshalb schrittweise ein europäisches Design-for-Recycling-System ein. Ab 2030 sollen Verpackungen anhand ihrer Recyclingfähigkeit klassifiziert werden. Unternehmen sollten Verpackungsentwicklung daher künftig ähnlich systematisch behandeln wie eine Rezepturänderung.

Auch unnötiges Verpackungsvolumen wird zum Thema. Die Verordnung verlangt eine Reduzierung von Gewicht und Volumen auf das funktional notwendige Maß. Für bestimmte Transport-, Um- und E-Commerce-Verpackungen gilt künftig zusätzlich eine maximale Leerraumquote von 50 %.

Mehrweg betrifft auch industrielle Logistik

Für bestimmte Transportverpackungen gelten ab 2030 Wiederverwendungsziele. Dazu können beispielsweise Paletten, Kisten, Fässer oder Kanister gehören. Für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder hat die EU 2026 bereits bestimmte Ausnahmen von besonders weitgehenden Mehrwegpflichten beschlossen.

Damit wird deutlich: Die PPWR betrifft nicht nur die Verpackungsentwicklung, sondern auch Einkauf, Produktion, Logistik, Regulatory Affairs und Lieferantenmanagement.

Punkte zu beachten

  • Verpackungsstücklisten aufbauen: Materialien und Gewichte aller Komponenten dokumentieren.
  • Rezyklatfähigkeit prüfen: Können Kartuschen, Eimer oder Kanister technisch auf PCR-Material umgestellt werden, ohne Produktschutz und Haltbarkeit zu gefährden?
  • Recyclingfähigkeit früh bewerten: Etiketten, Druckfarben, Verschlüsse und Multimaterial-Aufbauten berücksichtigen.
  • Lieferanten einbinden: Rezyklatgehalt, Materialherkunft und Konformitätsnachweise vertraglich absichern.
  • 2030 nicht abwarten: Verpackungsänderungen benötigen Werkzeugbau, Tests, Freigaben, Stabilitätsprüfungen und teilweise neue Abfüllprozesse.

Fazit

Die PPWR macht Verpackungen zu einem strategischen Entwicklungsparameter. Gerade in der Bauchemie entsteht dabei ein klassischer Zielkonflikt: maximaler Produktschutz und lange Lagerfähigkeit bei gleichzeitig weniger Material, mehr Rezyklat und besserer Recyclingfähigkeit.

Wer seine Verpackungsportfolios jetzt systematisch analysiert, kann die kommenden Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern Verpackungskosten, Materialeinsatz und Variantenvielfalt gleichzeitig reduzieren.

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